Nutzungsbedingungen für Hi-Acts Connect

Nutzungsbedingungen für Hi-Acts Connect

A. Geltung dieser Nutzungsbedingungen

1. Anbieter

Die fünf Helmholtz-Zentren Deutsches Elektronen- Synchrotron DESY, Notkestraße 85 22607 Hamburg (nachfolgend „DESY“), Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V., Bautzner Landstr. 400, 01328 Dresden (nachfolgend „HZDR“), GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH, Planckstraße 1,64291 Darmstadt (nachfolgend „GSI“), Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH, Max-Planck-Straße 1, 21502 Geesthacht (nachfolgend „Hereon“), Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH, Hahn-Meitner-Platz 1, 14109 Berlin (nachfolgend „HZB“) (nachfolgend zusammen auch „Helmholtz-Zentren“) sind Vertragspartner für das im Rahmen des Pakts für Forschung und Innovation von der Helmholz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. geförderte Projekt „Helmholtz Innovation Plattform for Accelerator-based Technologies & Solutions - „Hi-Acts“ “. Ausschließlich DESY ist hiernach Betreiber der Internetseiten www.hi-acts.de und inhaltlich Verantwortlicher nach dem TMG (Telemediengesetz).

Über die Internetplattform www.hi-acts.de stellt DESY teilnehmenden Unternehmen, Organisationen oder Forschungseinrichtungen („Interessenten“) unentgeltlich ein internet-basiertes Anfrageformulars „Hi-Acts Connect“ zwecks Vereinfachungen der Anbahnung einer potentiellen Zusammenarbeit der der Helmholtz-Zentren bei Forschungs- und Technologie-Projekten oder der Durchführung von Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Anfrageformulars „Hi-Acts Connect“; dieses stellt DESY ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Interessenten nach näherer Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen bereit. Ein Anspruch auf Zugang zum Anfrageformular Hi-Acts Connect besteht nicht.

2. Ausschluss Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Interessenten (AGB)

Diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende oder von ihnen abweichende AGB des Interessenten finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn DESY den AGB des Interessenten nicht ausdrücklich widerspricht.

B. Zweck von Hi-Acts Connect

Das Anfrageformular Hi-Acts Connect auf der Internetpräsenz der Hi-Acts Plattform dient ausschließlich der Vereinfachung der Anbahnung von Kontakten zwischen den einzelnen Helmholtz-Zentren einerseits sowie dem Interessenten andererseits, und zwar in Bezug auf eine potentielle Zusammenarbeit im Rahmen von Forschungs- /Technologie-Projekten und Dienstleistungen. Dem Interessenten wird es hierbei lediglich ermöglicht, über das Anfrageformular Hi-Acts Connect unverbindliche Anfragen für Technologien und Dienstleistungen an die einzelnen Helmholtz-Zentren zu stellen. Diese Anfragen und deren konkrete Inhalte sind standardmäßig, aber ausschließlich für die einzelnen Helmholtz-Zentren und deren zuständigen Mitarbeiter*innen einsehbar. Vertragsabschlüsse oder die Abgabe verbindlicher Angebote auf Lizenz-, Forschungs-, Entwicklungsaufträge, Dienstleistungsverträge oder sonstige darüber hinaus gehende Arten von Verträgen über Zusammenarbeiten, wie z.B. Kooperationen können hierüber nicht erfolgen und sind ausdrücklich ausgeschlossen. Hierzu bedarf es gesonderter schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Interessenten und den einzelnen Helmholtz-Zentren. Auch begründet die Nutzung des Anfrageformulares Hi-Acts Connect keine Pflicht zur grundsätzlichen Zusammenarbeit zwischen dem Interessenten und den einzelnen Helmholtz-Zentren.

C. Nutzungsrechte

DESY stellt dem Interessenten Hi-Acts Connect zur Nutzung über das Internet zur Verfügung, um etwaige Kooperationsanfragen den Helmholtz-Zentren übermitteln zu können. Zu diesem Zweck erhält der Interessent das unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, auf die Hi-Acts Plattform www.hi-acts.de und das Anfrageformular Hi-Acts Connect mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen. Solange DESY das Anfrageformular Hi-Acts-Connect unentgeltlich bereitstellt, ist dieses Nutzungsrecht jederzeit widerruflich. Zuvor bezeichnetes Recht wird dem Interessenten ausschließlich für die Zwecke der Anbahnung von Kontakten zu den Helmholtz-Zentren gewährt. Weitergehende Leistungen übernimmt DESY nicht.

D. Verfügbarkeit und technische Störungen

1. Verfügbarkeit

Der Interessent hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit des Anfrageformulares Hi-Acts Connect.

2. Störungen

Der Interessent informiert DESY umgehend über ihm bekannt gewordene (technische) Störungen des Anfrageformulares Hi-Acts Connect, wie etwa eine ausbleibende Bestätigung über den Erhalt von Nutzerinformationen.

E. Nutzerpflichten

1. Vertretungsbefugnis

Die Person („Benutzer“), welche das Anfrageformular Hi-Acts Connect ausfüllt und absendet, versichert, dass sie befugt ist, den Interessenten entsprechend zu vertreten.

2. Ordnungsgemäße Nutzung

Das Anfrageformular Hi-Acts Connect darf ausschließlich im Rahmen der vertraglichen sowie gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden; Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Geheimhaltungspflichten, usw.) dürfen hierbei nicht verletzet werden. Bei der Nutzung des Anfrageformulares Hi-Acts Connect sind insbesondere die geltenden Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sowie Urheberrecht beachten.

3. Informationen zum Benutzer und Interessenten

Die Pflichtfelder des Anfrageformulars Hi-Acts Connect sind vollständig auszufüllen; die dort abgefragten und alle sonstigen Informationen zum ausfüllenden Benutzer und dem Interessenten müssen zutreffend sein. Im Falle eines Ausscheidens des Benutzers aus dem im Anfrageformular Hi-Acts Connect angegebenen Interessenten entfällt seine Berechtigung zur Weiterbetreibung seiner konkreten Anfrage. Der Benutzer wird rechtzeitig vor seinem Ausscheiden dem/der zuständige(n) Mitarbeiter*in der Plattform Hi-Acts eine(n) neue(n) Ansprechpartner*in anstelle seiner benennen.

4. Missbrauch

Erkennen der Benutzer und/oder der Interessent eine missbräuchliche Nutzung des Anfrageformulars Hi-Acts Connect oder besteht ein diesbezüglicher Verdacht, ist DESY vom Interessenten unverzüglich zu informieren.

Die Nutzung des Anfrageformulares Hi-Acts Connect oder sonstiger Webseiteninhalte von Hi-Acts Connect mittels automatisierter Programme (z.B. Bots, Screen-Scraping) ist unzulässig. Rechte zum Text und Data Mining (§ 44b UrhG) behält sich DESY ausdrücklich vor.

5. Systemanforderungen

Das Anfrageformular Hi-Acts Connect kann nur mit handelsüblichen Browsern verwendet werden (Firefox, Edge, Google Chrome, Safari); JavaScript muss aktiviert sein.

6. Internetverbindung

Der Interessent ist für die Herstellung seiner Internetverbindung selbst verantwortlich und trägt sämtliche hierfür anfallenden Kosten.

7. Sicherungskopien

Das ausgefüllte Anfrageformular Hi-Acts Connect wird nach dem Versenden durch den Benutzer an dessen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Es obliegt dem Interessenten, diese Daten bei sich weiter vorzuhalten. Verletzt der Interessent diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung haftet DESY bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Interessenten aufgetreten wären.

F. Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch im Rahmen der Bereitstellung von Hi-Acts Connect sind abrufbar unter:

Datenschutz

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G. Vertraulichkeit

1. Vertrauliche Informationen

Vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnittes G. umfassen sämtliche Informationen, welche einer Vertragspartei jeweils von einer anderen Vertragspartei direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Nutzung des Anfrageformulares Hi-Acts Connect und der Anbahnung einer potentiellen Zusammenarbeit („Zweck“) zugänglich gemacht werden oder diesem auf sonstige Weise zur Kenntnis gelangen. Als vertrauliche Informationen von DESY gelten auch solche anderer Helmholtz-Zentren.

(a) Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich (aa) technische Informationen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Erfindungen, Know-how der Vertragsparteien sowie Messtechniken und Technologien und jegliches sich darauf beziehendes Know-how der Vertragsparteien ungeachtet dessen, ob es sich um Aufzeichnungen, Methoden, Techniken, Prozesse, Entwürfe, Zeichnungen, Diagramme, Produktentwicklungen, Software(-entwicklungen), Formulare oder Analysen handelt (bb) Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) (cc) Vertrauliche Informationen können auch solche (technischen) Informationen und Unterlagen sein, die im Einzelfall nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) entsprechen.

(b) Für die Einordnung als Vertrauliche Informationen ist es unerheblich, ob (aa) und auf welchem Trägermedium die Vertraulichen Informationen verkörpert sind, insbesondere sind auch mündliche Informationen erfasst (bb) die Vertragsparteien andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit ergriffen haben (cc) die Informationen als „geheim“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet sind.

2. Geheimhaltungsverpflichtung

Die Vertragsparteien verpflichtet sich,

(a) Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Vertragspartei stets streng geheim und vertraulich zu behandeln.

(b) Unbeschadet der Nutzung für den Zweck darf die empfangende Vertragspartei Vertrauliche Informationen oder Teile davon nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter oder zur Anmeldung von Schutzrechten nutzen.

(c) Vertrauliche Information nur derart zu kopieren oder zu vervielfältigen, wie es für den Zweck nötig ist. Bei den angefertigten Kopien und Vervielfältigungen handelt es sich ebenfalls um Vertrauliche Informationen.

(d) die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln wie eigene gleichartige Vertrauliche Informationen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine unzulässige Offenlegung der Vertraulichen Informationen zu verhindern, mindestens aber jeder Zeit angemessene Maßnahmen im Sinne von § 2 Absatz 1 b) GeschGehG zu treffen.

(e) Kennzeichnungen, die auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen hinweisen, weder zu entfernen noch zu verändern oder sonst unkenntlich zu machen.

(f) Vertrauliche Informationen dergestalt zu behandeln, dass keine technischen Schutzmaßnahmen entfernt oder umgangen werden, welche die offenlegende Vertragspartei zum Verhindern oder Erschweren eines unbefugten Zugriffes auf die Vertraulichen Informationen ergriffen hat.

(g) nicht öffentlich zugängliche Produkte, Muster, Stoffe, Materialien, oder sonstige Gegenstände, die der empfangenden Vertragspartei von der offenlegenden Vertragspartei vorübergehend oder dauerhaft übergeben werden, nur für den Zweck zu verwenden.

(h) Vertrauliche Informationen nicht durch eine ungerechtfertigte Nutzung zu erhalten. Eine solche ungerechtfertigte Nutzung liegt insbesondere vor, wenn die Vertraulichen Informationen oder die in § 2. (g) genannten Produkte, Muster, Stoffe, Materialien, oder sonstigen Gegenstände durch die empfangende Vertragspartei oder von ihr beauftragte Dritte untersucht, getestet, zerlegt, dekompiliert, rückgebaut (sogenanntes „Reverse Engineering“) oder in sonstiger Art und Weise analysiert werden. Sofern ihr Handeln für das Erreichen des Zweckes nötig ist und die offenlegende Vertragspartei diesem Handeln zuvor ausdrücklich zugestimmt hat oder zwingendes Recht ein solches Handeln erlaubt, liegt kein ungerechtfertigtes Handeln vor.

(i) Vertrauliche Informationen eigenen Mitarbeiter*Innen oder Dritten, wie z.B. Berater*Innen (berechtigte Empfänger*Innen) nur offenzulegen, denen gegenüber eine Offenlegung zur Erfüllung des Zwecks zwingend notwendig ist und die vor Offenlegung in gleicher oder gleichwertiger Weise wie in diesen Nutzungsbedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet worden, oder aufgrund gesetzlicher Berufs- oder Standespflichten zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die empfangende Vertragspartei ist dafür verantwortlich, dass jede(r) berechtige Empfänger*In, der/die Vertrauliche Informationen erhält, die Bedingungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung einhält. Bei berechtigtem Interesse und auf schriftliches Verlangen der offenbarenden Vertragspartei wird die empfangende Vertragspartei die Namen seiner berechtigten Empfänger*Innen, die Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten haben, schriftlich mitteilen. Der empfangenden Vertragspartei sind Verstöße seiner berechtigten Empfänger*Innen gegen die Verpflichtungen aus dieser Vertraulichkeitsvereinbarung unmittelbar zuzurechnen.

(j) die offenbarende Vertragspartei unverzüglich zu unterrichten, sobald die empfangende Vertragspartei Kenntnis von einer erfolgten oder drohenden unbefugten Kenntnisnahme und/ oder Nutzung der Vertraulichen Informationen durch Dritte erhält und der offenbarenden Vertragspartei verhältnismäßige Unterstützung zu gewähren, um eine derartige Kenntnisnahme und/ oder Nutzung zu verhindern oder zu beenden.

3. Ausnahmen

Die zuvor bezeichneten Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für solche Informationen, die zwar unter die Definition für Vertrauliche Informationen fallen, für welche die empfangende Vertragspartei jedoch beweisen kann, dass diese

(a) bei Offenlegung an die empfangende Vertragspartei bereits veröffentlicht waren oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich waren, oder

(b) nach Offenlegung gegenüber der empfangenden Vertragspartei veröffentlicht oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich gemacht wurden, ohne dass dies auf einem Tun oder Unterlassen der empfangenden Vertragspartei beruht, oder

(c) sich bei Offenlegung gegenüber der empfangenden Vertragspartei bereits in ihrem Besitz befanden, ohne dass die Informationen einer Geheimhaltungsverpflichtung unterlagen, oder

(d) ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten durch die empfangende Vertragspartei erlangt wurden, oder

(e) die Informationen vor der Offenlegung eigenständig von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden.

(f) Das Übersenden von Informationen über das Anfrageformular Hi-Acts Connect gilt nicht als Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit.

4. Offenlegung

DESY wird vertrauliche Informationen ausschließlich zur zweckentsprechenden Übermittlung der Anfragen des Interessenten an die Helmholtz-Zentren verwenden. Die Helmholtz-Zentren wiederum haben sich untereinander (und gegenüber DESY) zur Vertraulichkeit hinsichtlich entsprechender Informationen verpflichtet und dürfen entsprechende Informationen untereinander austauschen. Im Übrigen darf die empfangende Vertragspartei Vertrauliche Informationen der offenbarenden Vertragspartei nur offenlegen, sofern dies durch Gesetz, eine Verordnung oder eine staatliche Behörde bestimmt wird. In diesem Fall wird die empfangende Vertragspartei nur die angewiesenen Teile der Informationen offenlegen und der offenlegenden Vertragspartei unverzüglich schriftlich über die vorzunehmenden Offenlegungen informieren.

5. Rückgabe-/Löschpflicht

(a) Vertrauliche Informationen in verkörperter Form sowie sämtliche Kopien oder Reproduktionen hiervon sind auf schriftliche Aufforderung nach Wahl der offenbarenden Vertragspartei jederzeit und unverzüglich zurückzugeben, zu vernichten oder zu löschen. Die Vernichtung und Löschung haben auf die nach dem jeweiligen Stand der Technik sicherste Art und Weise zu erfolgen, soweit dies der empfangenden Vertragspartei zumutbar und möglich ist.

(b) Die vorgenannten Pflichten gelten nicht für (i) in elektronischem Format verkörperte Vertrauliche Informationen (z.B. E-Mail), die im Rahmen von routinemäßig durchgeführten Back-up-Prozeduren kopiert werden und deren Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre (ii) und den Fall, dass die empfangende Vertragspartei oder seine Berater die Vertraulichen Informationen oder Kopien hiervon aufgrund von zwingenden rechtlichen Vorschriften aufbewahren müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Vertraulichen Informationen und/oder Kopien entsprechend den Bestimmungen der vorliegenden Vertraulichkeitsvereinbarung unbefristet vertraulich behandelt werden.

6. Dauer der Vertraulichkeit

Die Verpflichtungen der Vertragsparteien gemäß Ziffern 2. und 5. des Abschnittes G gelten bis zehn (10) Jahre seit Übermittlung über das Anfrageformular Hi-Acts Connect.

H. Haftung

(a) DESY haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden nur: „Schadensersatz“): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täuschung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung.

(b) DESY haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(c) Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen DESY – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen eines Sachmangels, Rechtsmangels und/oder der Verletzung von anderen Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis (z.B. i.S.v. § 311 Abs. 2 BGB) durch DESY, die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der DESY, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

(d) Weitergehende gesetzliche Haftungsprivilegierungen im Hinblick auf die unentgeltliche Erbringung der Leistungen von DESY (z.B. nach §§ 521 ff., 599 ff. BGB), bleiben unberührt. Insbesondere hat DESY bei unentgeltlicher Gebrauchsüberlassung einer Sache (Leihe) nach §§ 599, 600 BGB nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten und ist Verpflichtung zum Schadenersatz für Rechtsmängel oder Fehler der Sache auf Fälle der Arglist beschränkt.

(e) Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung der DESY eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von DESY sowie der weiteren Helmholtz-Zentren.

(f) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Interessenten ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

I. Haftungsfreistellungen durch den Interessenten

Werden gegenüber einzelnen Helmholtz-Zentren Rechtsverletzungen bzw. Ansprüche Dritter einschließlich Ansprüche öffentlicher Stellen wegen Verstoßes des Interessenten gegen seine vertraglichen Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen, wie etwa durch die Übermittlung rechtswidriger Inhalte über das Anfrageformular Hi-Acts Connect oder eine rechtswidrige Nutzung des Anfrageformular Hi-Acts Connect geltend gemacht, wird der Interessent die jeweils in Anspruch genommenen Helmholtz-Zentren von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen. Der Interessent wird den betroffenen Helmholtz-Zentren bei einer etwaigen Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung gewähren und die betroffenen Helmholtz-Zentren von den Kosten ihrer Rechtsverteidigung freistellen. Voraussetzung für eine solche Haftungsfreistellung durch den Interessenten ist jedoch, dass die betroffenen Helmholtz-Zentren den Interessenten über ihre Inanspruchnahme unverzüglich schriftlich informieren, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgeben und es dem Interessenten ermöglicht wird, auf seine Kosten - soweit möglich - sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

J. Vertragslaufzeit

Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats ordentlich gekündigt werden. Er endet in jedem Fall mit Ablauf von vier Wochen seit der letzten aktiven Nutzung des Interessenten. Der Interessent ist berechtigt, die Kündigung an connect@hi-acts.de zu senden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Von einer Kündigung unberührt bleiben die Geheimhaltungsregelungen des Abschnitts G – „Vertraulichkeit“.

K. Schlussbestimmungen

1. Vollständige Vereinbarung

Diese Nutzungsvereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien dar.

2. Nutzung der E-Mail-Adresse des Interessenten

Die Helmholtz-Zentren sind berechtigt, sämtliche Erklärungen und Mitteilungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis zur Bereitstellung des Anfrageformulares Hi-Acts Connect an die vom Interessenten angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Der Interessent wird den Posteingang dieses E-Mail-Postfachs regelmäßig überprüfen.

3. Abweichende Vereinbarungen

Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich oder in Textform von DESY besonders bestätigt werden.

4. Änderungsvorbehalt, Leistungseinstellung

(a) Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist DESY jederzeit berechtigt, diese Leistungen zu ändern, aufzuheben oder zu ändern; eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich. DESY ist folglich auch berechtigt, die unentgeltliche Bereitstellung des Anfrageformulars Hi-Acts Connect jederzeit einzustellen.

(b) Im Übrigen behält sich DESY vor, diese Nutzungsbedingungen und den Gegenstand der jeweils vertragsgegenständlichen Leistungen jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Interessenten nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Interessenten mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Interessent nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und DESY den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

5. Schlussbestimmungen

(a) Auf diese Nutzungsvereinbarung und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(b) Gerichtsstand ist Sitz von DESY.

(c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in dieser Nutzungsvereinbarung eine Regelungslücke befinden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt vorbehaltlich der Regelung in § 306 Abs. 2 BGB diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. Im Falle einer Regelungslücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätten die Vertragspartner die Angelegenheit von vornherein bedacht.